§1 Der Schulunterricht darf auf keinen Fall vor 14 Uhr beginnen! Mädchen haben
ein Recht auf Schönheitsschlaf und genügend Zeit für´s Styling und für
Make-up. Alles andere ist Verletzung der Grundbedürfnisse eines Mädchens!
§2 Es ist Jungs untersagt, uns länger als 4 Stunden auf einen Anruf warten zu
lassen. Zuwiderhandlugen werden bestraft.
§3 Es ist strengstens verboten einem Mädchen zu widersprechen!
§4 Ab heute in allen öffentlichen Verkehrsmitteln folgende Reglungen:
1. Zur Begrüßung gibt es für Mädchen ein kühles Getränk
2. Harte Sitze werden durch gepolsterte Sessel ersetzt
3. Die vordere Lehne ist mit einem Schminkspiegel ausgestattet
4. Im Stauraum, direkt über dem Sitz befindet sich ein praktischer Mini-Ventilator
§5 Die Neureglung des Schlussverkaufes tritt i Kraft. Als Aktionszeit ist März bis Februar vorgesehen. Mädchen bekommen ab sofort 99% auf alles!
§6 Das Gleichstellungsgesetz sieht vor: Auch Jungs bekommen Cellulite, Pickel und die Regel. Sollten sie dies nicht freiwillig tun, wird der Gang zum Arzt verordnet.
§7 Per Eilerlass wird die Anzahl der Mädchenklos in Clubs verdoppelt. Der Wirt hat dafür zu sorgen, dass die Mindestanforderungen wie extraweiches Klopapier, Parfumfläschchen und vorgewärmte Handtücher eingehalten werden. Im Falle einer Unterlassung droht eine Zwangsschließung.
§8 Grelle Neonröhren in WCs und Umkleidekabinen sind gegen vorteilhafte Beleuchtung auszuwechseln.
§9 In allen Städten müssen für Mädchen mit hohen Absätzen Möglichkeiten zum ausruhen geboten und in Einkaufsstraßen, Shoppingcentern und an belebten Plätzen bequeme Sessel aufgestellt werden.
§10 Schokolade macht nicht dick!
§11 Jedes Mädchen hat während ihrer Periode das Recht auf eine Wellness-Behandlung ihrer Wahl. Die Kosten hierfür werden vom Staat übernommen.
§12 Ohne Recht auf Widerruf werden Jungs verpflichtet, Mädchen auf Händen zu tragen und ihnen die Sterne vom Himmel zu holen
§13 Hausaufgaben, Klassenarbeiten und Nachmittagsunterricht sind verboten!
§14 Monatlich werden jedem Mädchen, gleich welchem Alters, staatliche Zuschüsse in Höhe von 300 € für den Kauf von Schuhen und Kleidung zuerkannt.
§15 Lehrer haben sich vor dem Eintritt in den Schuldienst einer Stylingberatung zu unterziehen. Des weiteren ist Voraussetzung, dass Lehrer männlich, sportlich gebaut und gutaussehend sein müssen. Erfüllen sie diese Kriterien nicht, müssen sie auf einen anderen Beruf umschulen
§16 Der weibliche Orgasmus hat eine Mindestlänge von 15 Minuten. Ohne Ausnahme!
§17 In regelmäßigen Abständen ist es erlaubt, im Elternhaus eine Party auf deren Kosten zu veranstalten. Die Erwachsenen haben für die Dauer des Festes ohne Widerstand zu verlassen und bei den Aufräumarbeiten mitzuwirken.